Unsere ehrenamtlichen Dienstleistungen dürfen wie unten aufgeführt verrechnet werden:
Entgelte dürfen aus steuerrechtlichen Gründen pro Ehrenamtlicher und Jahr 3000€ nicht übersteigen!
(Bitte stets mit Finanzamt abklären!)
Die Mindestabrechnungszeit beträgt eine Stunde. Jede weitere angefangene, halbe Stunde wird im 30-Minutentakt verrechnet.
Folgende Sätze für Ehrenamtliche gelten:
• Kilometergeld für Fahrdienste: 0,30 € / km
• Seniorenbetreuung 8,-- € / Std. (Vorlesen, Spazierengehen usw.)
• Kinderbetreuung 8,-- € / Std. (Hausaufgaben, Babysitten usw.)
• Fahrdienste 8,-- € / Std. (einschließlich Einkaufshilfe), Klinikfahrten inkl. Wartezeit
• Familienhilfe 10,-- € / Std. (Seniorenbetreuung mit zusätzlicher Haushaltshilfe wie z. B. Kochen, Einkaufen, Waschen, Bügeln, Putzen usw.)
• Sonstige Hilfen 10,-- € / Std. (Schneeräumen, Gartenarbeit, Rasenmähen,
Behördengänge, Schreibarbeiten, Haustierbetreuung, Blumen gießen usw.)
Die Bezahlung der Leistungen erfolgt direkt an die Helferinnen und Helfer.